Die Fleischindustrie in Nordrhein-Westfalen muss Beschäftigte auf ihre Kosten künftig mindestens zwei Mal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. Die neue Vorgabe gelte ab 1. Juli für Schlachthöfe, Zerlegebetriebe und vorrangig fleischverarbeitende Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten und un
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