Eine Quarantäne-Anordnung für einen Schüler wird laut einer Gerichtsentscheidung nicht durch einen negativen Corona-Test verkürzt. Ein Schüler, der mit einem positiv auf das Coronavirus getesteten Schüler dieselbe Schulklasse besucht hat, müsse auf Anordnung des Gesundheitsamtes 14 Tage in häusliche
Den gesamten Artikel lest Ihr unter: https://www.t-online.de/region/duesseldorf/news/id_88677268/gericht-negativer-corona-test-verkuerzt-quarantaene-nicht.html
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen